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BILDNERISCHE ERZIEHUNG
(Kunst und visuelle Medien)
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE:
Das Fach Bildnerische Erziehung (Kunst und visuelle
Medien) stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller
Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den
Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik
zu erschließen.
Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung
und Reflexion mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit verbinden,
schaffen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen
offenen Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit
allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher und kognitiver Erkenntnisse.
Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit
gesteigert und Vorstellungskraft, Phantasie, individueller Ausdruck
und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.
Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in
die Zusammenhänge von Produkt und Prozeß ermöglichen,
technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit,
Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für
kreatives Gestalten erlebbar machen.
Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven
Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der
Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen
Bereich. Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit
und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige
Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potential
von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewußt gemacht
werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative
und verantwortungsbewußte Nutzung der neuen Medien und das persönliche
Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gelegt werden.
Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische
Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die mit der eigenständigen
Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der
Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen
Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer
Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewußtseins und kultureller
Toleranz wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und
zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.
Beiträge zu den einzelnen Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation
- Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel
- Mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen
- Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen
Mensch und Gesellschaft
- Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen,
Kunst und Religion
- Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität
- Einsichten in fremde Kulturen
- Entwicklung der ästhetischen, emotionalen und sozialen Bildung
- Verantwortungsbewußtsein und Handlungskompetenz für die
Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
- visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur
als Gestaltungsaspekt
- Entwicklung des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens
- Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter und verantwortungsbewußter
Einsatz
- Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von Naturwissenschaft
und bildender Kunst
Kreativität und Gestaltung
- Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und
Erkenntnisfähigkeit, sowie des Darstellungvermögens; Lust
an gestalterischer Tätigkeit
- Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten
- Entwicklung kreativer Haltungen und Methoden, sowie eines altersgemäßen
ästhetischen Sachwissens
- Begabungsförderung im Hinblick auf Berufe mit künstlerischem,
bzw. gestalterischem Anforderungsprofil
Gesundheit und Bewegung
- Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten
- der menschliche Körper als Ausdrucksmittel und künstlerisches
Medium
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE:
- Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die
drei Bereiche bildende Kunst - visuelle Medien - Umweltgestaltung
und Alltagsästhetik behandeln. Im Abschnitt Sachgebiete
gibt der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche
Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung
der Lehrenden, müssen sich aber an den im Abschnitt Lehrstoff
genannten Zielen orientieren.. Durch entsprechende Themenwahl
und Akzentuierung können auch mehrere der drei verbindlichen
Bereiche gleichzeitig angesprochen werden ( z.B.: Architektur als
Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum ).
- Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten
Themen- und Problemstellungen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen
sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen
Anzahl von Aufgaben.
- Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude
an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale
Aspekte der Aufgabenstellungen sein.
- Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig
mit der Reflexion und mit einer altersgemäßen Vermittlung
von Sachinformationen verbinden und schließen die Auseinandersetzung
der Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Arbeiten
ein.
- Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu
machen, soll die Anwendung von Techniken und der Einsatz bild-nerischer
Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und inhaltlichen
Anliegen ursächlich verbunden werden.
- Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sind insofern aufeinander
bezogen, als sie aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in
thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht berücksichtigen
müssen.
- Im Sinne der Anschaulichkeit muß grundsätzlich auf optimale
Qualität der verwendeten Bildmedien geachtet werden. Die Begegnung
mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten
können zudem nur im unmittelbaren Vergleich ( z.B.: Doppelprojektion
) gewonnen werden.
- Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit
und Reflexion zu entwickeln, stellt besondere Anforderungen an den
Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde
als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso
zu den Voraussetzungen wie die Einbeziehung außerschulischer
Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.),
die eine Begegnung mit Originalwerken möglich machen.
- Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern ( Mitschrift,
Dokumentationsmappe, Bildersammlung, uä.)
Sachgebiete:
Bildende Kunst
- Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film,
Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und
Ausdrucksformen ( z.B.: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage,
Environment, Konzeptkunst ...)
- Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen
- Bildordnung: Bildelemente und Struktur
- Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken,
Farbtheorien
- Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte
Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien Visuelle Medien
- Zeichnung als Informationsträger ( z.B.: Skizze, Plan ...)
- Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design
- Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle
Aspekte der Werbung;
Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien:
Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor, Diaprojektor, Kopiergerät
- Fotografie, Film, Video, Computer ( Multimedia, CAD, Grafik, Animation
und Simulation )
- gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien
- Kunstwerke als Massenmedien
Umweltgestaltung/ Alltagsästhetik
- visuelle Aspekte der Architektur und des Design
- Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz,
Kulturtourismus, Identität eines Ortes
- Raumgestaltung, Raumwirkung
- ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle,
religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und
Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen
- Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make up
LEHRSTOFF:
Kernbereich:
1. und 2. Klasse:
Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung
grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch das eigenständige
Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und
Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen
und Konzepte finden und ihren Gedanken, Gefühlen, Phantasien und
Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die
Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung
mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der
Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen erste Einblicke in
Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen
und Schüler sollen erfahren, daß visuelle Wahrnehmung in
vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke
unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.
1. Klasse:
- im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche
Gestaltungsweisen und Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer
Themenstellungen anwenden lernen
- visuelle Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können
- erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien erwerben
- Werke der bildenden Kunst kennenlernen - nach Möglichkeit im
Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit
- Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen,
eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen
2. Klasse:
- bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe
sinnvoll zuordnen können, experimentelle Verfahr als Impuls nutzen
lernen
- die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt
bewußt machen und erörtern können
- die neuen Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug
kennenlernen
- über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe Struktur von
Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen
nutzen lernen
- Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung
altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den
Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen
3. und 4. Klasse:
Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung,
Erweiterung und zunehmend selbständige Anwendung der erworbenen
Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener
Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen
Sachwissens sollen die Schülerinnen und Schüler unkonventionelle
Lösungswege kennenlernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer
Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen
und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen. Dabei
können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und
anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die
Schülerinnen und Schüler sollen Informationsquellen und Einrichtungen
der Kunstvermittlung kennen und selbständig nutzen lernen.
3. Klasse:
- erweitertes Wissen über Form- Wirkungszusammenhänge erwerben
und selbst anwenden lernen
- visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren
können
- die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien erfahren und
nutzen lernen
- die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher
Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation
intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln
- ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und
im persönlichen Bereich gestalten lernen
4. Klasse:
- Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der
Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen können
- Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten
der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen
- die neuen Bildmedien in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren
können
- Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen
Ursachen erwerben
- Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen
Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen
Alternativen entwickeln
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung
der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der didaktischen Grundsätze
an der Schule festgelegt (siehe Kapitel "Kern- und Erweiterungsbereich"
der Allgemeinen Bestimmungen des Lehrplans).
Gerd Bernard, Ernst Hochrainer, Heinz Kovacic, Andrea
Prock
Juni 98
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